Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Sportler.
Gesundheit ist die unabdingbare Voraussetzung für sportliche Höchstleistung. Zur Wahrung bzw. Wiederherstel- lung der Gesundheit der Aktiven gehören präventiv ausgerichtete sportmedizinische Untersuchungen. Leis- tungsdiagnostik sowie Beratung und Betreuung einschließlich einer Leitlinien gerechten fachübergreifenden me- dizinischen Behandlung sollen ein gesundes Aufwachsen jugendlicher Sportler, die Vermeidung von Sport be- dingten Überlastungserscheinungen und Verletzungen sowie ggf. die schnelle Wiedereingliederung von Verletz- ten in Sport und Beruf mit geringem Risiko einer Wiederverletzung ermöglichen.
1. Sportmedizinische Untersuchungen - Tauglichkeitsuntersuchungen
Vor Beginn der regelmäßigen Trainings- und Wettkampfteilnahme soll eine sportmedizinische Tauglichkeit bestätigt werden, um möglichen Vorerkrankungen bzw. körperliche Defizite zu erkennen und damit verbundene Risiken vorzubeugen.
Die Untersuchung sollte möglichst von einem Sportarzt durchgeführt werden (Kontaktdaten über den Verein oder Sächsischen Sportärztebund - www.ssäb.de)
Eine jährliche Untersuchung ist empfehlenswert. Einige Krankenkassen bezuschussen alle 2 Jahre sportmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (u.a. AOK 90%, TK 80%)
2. Verletzungsprophylaxe
Der Verein bietet ein strukturiertes Training an, um einen gesunden Leistungsaufbau zu ermöglichen.
Die Übungsleiter unterliegen Ausbildungsrichtlinien des DOSB und des ADFV. Inbegriffen ist eine Grundausbildung für medizinische Notfälle. Der Verein ermöglicht dazu eine jährliche Schulung.
3. Vollständige Ausrüstung und Nutzung von Hilfsmitteln
Jeder Sportler ist dafür verantwortlich, dass seine Ausrüstung intakt ist und vollständig getragen wird. Vorhandene Hilfsmittel (z.B. Knieorthesen) werden im Training und im Spiel getragen.
4. Medizinische Spielbetreuung
Es wird angestrebt, dass jede Mannschaft während eines Spieltages einen medizinisch ausgebildeten Ansprechpartner vor Ort hat (Trainer, Elternteil, Physiotherapeut, Arzt).
Jede Mannschaft hat Zugriff auf eine Medizintasche mit einer Basisausrüstung.
Jeder Spieler hat immer seine Krankenkassen-Versichertenkarte dabei. Für unter 18-jährige müssen die Kontaktdaten der Eltern vorliegen. Kinder und Jugendliche sollten eine schriftliche Erlaubnis zum Röntgen bzw. für akute Behandlungsmaßnahmen bei sich haben.
5. Verhalten im Fall einer Verletzung
Verletzungen werden dem Trainer oder einem benannten Mannschaftsbetreuer umgehend mitgeteilt.
Einhaltung PECH-Schema
Pause – Beendigung Sportausübung, Eis – Kälteanwendung, Compression, Hochlagerung
Klärung, ob eine Vorstellung im Krankenhaus erforderlich ist oder ob eine Vorstellung beim Sportarzt am nächsten Tag ausreichend ist.
Im Fall einer Gehirnerschütterung ist der Spieler sofort vom Platz zu nehmen und bedarf einer andauernden Überwachung – er darf nicht allein gelassen werden und auch nicht allein nach Hause gehen!
Infos zum Erkennen und Verhalten bei einer Gehirnerschütterung siehe unter www.schuetzdeinenkopf.de, Handy-APP „GET“ (Gehirnerschütterungstest))
6. Wiedererlangen Sport- und Wettkampffähigkeit
Funktionsbasiertes Return to sport – nach Verletzungen entscheiden der behandelnde Arzt und Physiotherapeu- ten in Absprache mit den Trainern über den stufenweisen Belastungsaufbau und die Spielfähigkeit.
Dafür gibt es meistens zeitliche Anhaltspunkte – entscheidend ist aber die schmerzfreie Belastbarkeit und die stabile wiederhergestellte Gelenk - / Muskelfunktion.
Nach Infekten sollte nicht zu schnell mit hohen Belastungen angefangen werden, um Komplikationen (z.B. Herzmuskelentzündungen) zu vermeiden - siehe unter http://www.uni-saarland.de/page/infektionen-und-leistungssport/return-to-sport.html
7. Doping
Unter Doping im engeren Sinne versteht man die Einnahme verbotener Substanzen oder die Anwendung unerlaubter Methoden zur Leistungssteigerung im Sport. Dies wird von der Vereinsführung und dem medizinischen Team eindeutig abgelehnt. Sollte bei einem Sportler Doping nachgewiesen werden, sieht sich der Verein zu Konsequenzen, unter Umständen bis zum Vereinsausschluss gezwungen.
Sofern eine Medikamenteneinnahme bei chronischen Erkrankungen erforderlich ist (z.B. Asthma, Diabetes) ist dies dem Vereinsarzt anzuzeigen und abzuklären, ob eine Ausnahmegenehmigung erstellt werden kann. (Hinweise zur Dopingprävention siehe unter www.nada.de.,
Medikamentensuche unter https://www.nada.de/medizin/nadamed/ )
8. Nahrungsergänzungsmittel
Die Einnahme spezieller Nahrungsergänzungsmittel ist normalerweise nicht erforderlich.
Indikationen wären eine sehr hohe Belastungsintensität, nach längeren Erkrankungen oder bei speziellen Ernährungsgewohnheiten (z.B. Vegetarier, Veganer, Allergien).
Erlaubte und getestete Nahrungsergänzungsmittel sind in der „Kölner Liste“ (https://www.koelnerliste.com/produkt-datenbank/) aufgeführt.
9. Rezepte für Hilfsmittel (Bandage, Orthesen)
Der Verein wird von der Hans-Sachs-GmbH, die mehrere Filialen in Dresden betreibt, unterstützt. (www.hanssachs-orthopaedie.de, Tel 0351 4213499, Ansprechpartner Herr Borrmann).
Dort sind immer geeignete Hilfsmittel vorrätig und können schnell angepasst werden.
10. Rezepte für Heilmittel (Physiotherapie)
Der Verein hat guten Kontakt zu mehreren Physiotherapeuten.
Sollte es Schwierigkeiten bei der zeitnahen Einlösung von Rezepten geben – bitte im Verein fragen.
Ansprechpartner
Teamarzt GFL-Team
Dr. med. Axel Klein
Facharzt für Orthopädie / Unfallchirurgie und Sportmedizin
Glashütter Str. 100
01277 Dresden
Tel. 0351 337434
E-Mail: info@ortho-dresden.de
Webseite: www.ortho-dresden.de, www.sportortho-dresden.de
Physiotherapie
ahc physio
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