Wahlhelfer gesucht!

| Team: Aktuelles

Wahlhelfer gesucht!
Wann?
9. Juni zur Europawahl und Kommunalwahl & 1. September 2024 zur Landtagswahl.
 
Wer?
Bei der Europa- und Kommunalwahl kann sich jeder engagieren, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzt. Bei der Landtagswahl müssen Wahlhelfende eine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Außerdem dürfen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und sollten ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Dresden haben. Für den ersten Einsatz sind keine Vorkenntnisse nötig.
 
Was?
Sie sorgen für eine ordnungsgemäße Wahl, zählen am Wahlabend die Stimmen aus und stellen das Wahlergebnis im Wahlbezirk fest.
Sie sind ehrenamtlich tätig als Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher oder Schriftführerin/Schriftführer sowie als deren Stellvertreterin/Stellvertreter oder Beisitzerin/Beisitzer.
Dafür erhalten Sie 55 bis 90 Euro. Bei der Europa- und Kommunalwahl gibt es zusätzlich einen Bonus von 50 Euro.
 
Fragen?
Die Arbeitsgruppe Wahlhelfer ist per E-Mail anwahlhelfer@dresden.de erreichbar oder ab dem 4. März 2024 telefonisch zu den allgemeinen Dienstzeiten unter (0351) 488 1118
Anmeldung: Wer Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden möchte, kann sich über das Online-Formular unter www.dresden.de/wahlhelfer anmelden.
 
Landeshauptstadt Dresden, Bürgeramt, Amt für Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll